Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI)
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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI)
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein zentrales Instrument der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um die Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten zu bewerten und zu minimieren. Insbesondere bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI), die oft auf großen Datenmengen und komplexen Algorithmen basiert, ist eine DSFA in vielen Fällen verpflichtend. KI-Systeme bergen potenziell hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen, weshalb die DSFA eine zentrale Rolle spielt.
Datenschutzfolgenabschätzung: KI-Einsatz rechtlich sicher gestalten
- Definition
- Anforderungen
- Besondere Herausforderungen
- Schritte
- Maßnahmen zur Risikominderung
- Beispiele
- Fazit
Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
Eine DSFA ist ein strukturierter Prozess zur Bewertung der Risiken, die durch die Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen können, sowie zur Festlegung von Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren. Die DSFA ist gemäß Artikel 35 DSGVO verpflichtend, wenn eine Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.
Eine DSFA ist insbesondere erforderlich, wenn KI-Systeme:
Automatisierte Entscheidungen treffen (Artikel 22 DSGVO): Z. B. KI-basierte Kreditbewertung oder Personalentscheidungen.
Profilbildung betreiben: Analyse oder Vorhersage persönlicher Aspekte wie Verhalten, Interessen oder Standort.
Besonders sensible Daten verarbeiten: Z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder Daten über ethnische Herkunft.
Umfassende Überwachung ermöglichen: Einsatz von KI in Videoüberwachungssystemen oder anderen Tracking-Technologien.
Große Datenmengen verarbeiten: Verarbeitung umfangreicher Datensätze aus verschiedenen Quellen, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen.
Komplexität der KI-Systeme
Black-Box-Problem: KI-Systeme wie neuronale Netzwerke treffen Entscheidungen oft auf eine Weise, die schwer nachvollziehbar ist.
Unvorhersehbare Ergebnisse: KI-Algorithmen können unvorhergesehene Muster erkennen oder sich im Laufe der Zeit ändern, was die Risikobewertung erschwert.
Umfangreiche Datenverarbeitung
KI-Systeme verarbeiten oft Daten aus mehreren Quellen, was das Risiko einer unrechtmäßigen Verarbeitung oder einer Verletzung des Datenschutzes erhöht.
Schritte einer DSFA im Kontext von KI
Die DSFA sollte systematisch und umfassend durchgeführt werden. Ein typischer Ablauf umfasst folgende Schritte:
Beschreibung der Datenverarbeitung
Zweck: Beschreibung des Ziels der KI-Verarbeitung, z. B. Effizienzsteigerung, Entscheidungsautomatisierung.
Datenarten: Identifikation der verarbeiteten Daten, z. B. personenbezogene Daten, sensible Daten.
Verarbeitungsvorgänge: Darstellung der Verarbeitungsschritte, einschließlich Erhebung, Speicherung, Analyse und Löschung.
Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Rechtsgrundlage: Nachweis der rechtlichen Grundlage für die Datenverarbeitung, z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse.
Verhältnismäßigkeit: Abwägung zwischen dem Nutzen der KI und den Risiken für die betroffenen Personen.
Bewertung der Risiken
Identifikation von Risiken: Mögliche Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der Betroffenen, z. B. Diskriminierung, Datenverlust.
Wahrscheinlichkeit: Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, mit der diese Risiken eintreten.
Schwere: Bewertung der möglichen Folgen, wenn ein Risiko eintritt.
Festlegung von Maßnahmen zur Risikominderung
Technische Maßnahmen: Verschlüsselung, Anonymisierung, Zugriffsbeschränkungen.
Organisatorische Maßnahmen: Schulungen, Datenschutzrichtlinien, regelmäßige Audits.
Überwachung: Implementierung von Monitoring-Tools zur kontinuierlichen Bewertung der KI-Systeme.
Technische Maßnahmen
Erklärbare KI (Explainable AI): Entwicklung von Algorithmen, deren Entscheidungen nachvollziehbar und erklärbar sind.
Anonymisierung und Pseudonymisierung: Reduktion des Rückbezugs auf Einzelpersonen.
Datensparsamkeit: Begrenzung der verarbeiteten Daten auf das Notwendige.
Organisatorische Maßnahmen
Mitarbeiterschulungen: Sensibilisierung der Mitarbeiter für Datenschutzrisiken.
Interne Kontrollen: Regelmäßige Überprüfung der KI-Systeme und ihrer Datenverarbeitung.
Einbindung des Datenschutzbeauftragten: Sicherstellung, dass der Datenschutzbeauftragte in den Prozess eingebunden ist.
KI-gestützte Videoüberwachung
Beschreibung: Analyse von Videoaufnahmen zur Erkennung von Sicherheitsrisiken.
Risiken: Verletzung der Privatsphäre, Profilbildung.
Maßnahmen: Begrenzung der Speicherdauer, Zugriffskontrollen, Transparenz gegenüber Betroffenen.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist im Kontext von KI unverzichtbar, um die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Risiken zu bewerten und zu minimieren.
KI-Systeme bringen spezifische Herausforderungen mit sich, insbesondere durch ihre Komplexität, die Verarbeitung großer Datenmengen und das Risiko von Diskriminierung. Unternehmen sollten die DSFA frühzeitig in den Entwicklungs- und Implementierungsprozess integrieren, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen, das Vertrauen der Betroffenen zu stärken und langfristig eine verantwortungsvolle Nutzung von KI zu gewährleisten.