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Europäische und nationale Richtlinien im Kontext von Künstlicher Intelligenz (AI)

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Europäische und nationale Richtlinien im Kontext Künstlicher Intelligenz (AI) im Facility Management (FM)

Europäische und nationale Richtlinien im Kontext Künstlicher Intelligenz (AI) im Facility Management (FM)

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (AI) im Facility Management (FM) eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, um Prozesse effizienter, nachhaltiger und wirtschaftlicher zu gestalten. Gleichzeitig erfordert die Implementierung von AI-Systemen die Einhaltung strenger rechtlicher und ethischer Vorgaben. Europäische und nationale Richtlinien stellen sicher, dass AI-Technologien vertrauenswürdig, sicher und transparent eingesetzt werden. Im Facility Management betreffen diese Vorgaben Bereiche wie Gebäudeverwaltung, Energiemanagement, Arbeitssicherheit und Datenschutz.

Grundlagen der Richtlinien: Rechtlicher Rahmen für Technologie und Innovation

1. Artificial Intelligence Act (AI Act)

Der AI Act der Europäischen Union (EU) ist der weltweit erste umfassende regulatorische Rahmen für Künstliche Intelligenz.

Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz und kategorisiert AI-Systeme in verschiedene Risikostufen:

  • Unzulässige Systeme: Systeme, die gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen (z. B. Social Scoring).

  • Hochrisiko-Systeme: Anwendungen mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf Sicherheit oder Grundrechte, wie z. B. biometrische Zugangskontrollen in Gebäuden.

  • Geringeres Risiko: Systeme mit niedrigen Anforderungen, z. B. AI-gestützte Reinigungssysteme.

Relevanz für das FM:

  • Hochrisikoanwendungen im FM: Dazu zählen AI-Systeme für Sicherheitsüberwachung, Zutrittskontrollen und automatisierte Entscheidungsfindung in kritischen Bereichen wie Brandschutz oder Energiemanagement. Betreiber müssen Risikomanagement-Systeme einrichten, um sicherzustellen, dass diese Anwendungen den Anforderungen des AI Act entsprechen.

  • Dokumentations- und Transparenzpflichten: AI-Systeme müssen vor ihrer Einführung umfassend dokumentiert werden. Nutzer müssen über die Funktionsweise und potenzielle Risiken der Systeme informiert werden.

  • Konsistenzprüfung: Vor der Markteinführung oder Implementierung hochriskanter AI-Systeme im FM ist eine Bewertung durch benannte Stellen erforderlich.

2. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und hat unmittelbare Relevanz für AI-Anwendungen im FM, insbesondere wenn diese Daten von Mitarbeitern, Mietern oder Besuchern verarbeiten.

Beispiele hierfür sind:

  • Biometrische Zutrittskontrollen (Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung).

  • Smart Building-Systeme, die Bewegungsprofile erstellen.

  • Predictive Maintenance, bei der Nutzerdaten für Vorhersagen genutzt werden.

Relevante Vorgaben:

  • Relevante Vorgaben: AI-Systeme dürfen nur dann personenbezogene Daten verarbeiten, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt. Die Erhebung darf sich ausschließlich auf notwendige Daten beschränken.

  • Betroffenenrechte: Betroffene Personen müssen über die Datenerhebung und deren Zweck informiert werden und haben das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.

  • Automatisierte Entscheidungsfindung: Wenn Entscheidungen (z. B. Zugang zu Gebäuden) automatisiert getroffen werden, muss gewährleistet sein, dass Menschen bei Bedarf eingreifen können.

3. EU-Richtlinie zur Energieeffizienz (Energy Efficiency Directive)

AI-gestützte Energiemanagementsysteme können einen erheblichen Beitrag zur Einhaltung der Energy Efficiency Directive (EED) leisten, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken.

Beispiele für AI-Anwendungen im FM:

  • Echtzeit-Überwachung von Energieflüssen: Identifikation ineffizienter Systeme.

  • Automatisierte Optimierung: Anpassung von Heiz-, Kühl- und Lüftungssystemen basierend auf Nutzerverhalten.

Vorgaben im Detail:

  • AI-Systeme müssen nachweislich zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.

  • Berichte über Energieeinsparungen müssen auf validierten Daten beruhen.

4. Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA)

Diese Verordnungen regeln digitale Plattformen und Dienstleistungen, die auch im FM Anwendung finden, wie z. B. AI-gestützte Plattformen zur Verwaltung von Reinigungsdiensten oder Fremdfirmenmanagement.

Relevanz für das FM:

  • Plattformen müssen klare Nutzungsbedingungen und Algorithmen zur Entscheidungsfindung offenlegen.

  • Marktplatzbetreiber, die AI zur Koordination von Dienstleistungen verwenden, müssen sicherstellen, dass diskriminierende Praktiken ausgeschlossen sind.

1. Deutsche KI-Strategie

Die deutsche Bundesregierung hat mit der KI-Strategie eine umfassende Roadmap zur Förderung von AI-Technologien verabschiedet.

Schwerpunkte im FM:

  • Förderung intelligenter Gebäudetechnologien zur Optimierung des Flächenmanagements.

  • Unterstützung von AI-gestützter Nachhaltigkeit, etwa bei Energie- und Abfallmanagement.

  • Investitionen in Forschungsprojekte zu vertrauenswürdiger AI im Bauwesen.

2. Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das GEG fordert eine nachhaltige Bewirtschaftung von Gebäuden, wobei AI-gestützte Lösungen zur Energieeinsparung beitragen können.

Einsatzbereiche

  • Predictive Maintenance zur frühzeitigen Erkennung ineffizienter Systeme.

  • Optimierte Steuerung von Beleuchtung und Klimatisierung.

Vorgaben:

  • Systeme müssen regelmäßigen Überprüfungen unterzogen werden, um die Einhaltung von Energieeinsparzielen sicherzustellen.

3. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung

AI-gestützte Systeme im FM, die Arbeitsbedingungen überwachen oder steuern, müssen den Vorgaben für Arbeitssicherheit entsprechen.

Beispiele

  • AI-basierte Überwachung von Raumklima und Luftqualität.

  • Automatisierte Gefährdungsbeurteilungen, die Sicherheitsrisiken in Gebäuden identifizieren.

4. BIM-Integration (Building Information Modeling)

  • AI-gestützte Anwendungen im FM sind eng mit der BIM-Technologie verbunden, die in Deutschland zunehmend verpflichtend wird.

Anwendungsbeispiele:

  • Integration von AI für Wartungsprognosen in BIM-Datenmodellen.

  • Nutzung von AI für die Optimierung von Bau- und Betriebsphasen.

Herausforderungen

  • Datenschutz und Sicherheit: AI-Systeme müssen sicherstellen, dass sensible Daten, wie biometrische Informationen, nicht missbraucht werden.

  • Standardisierung: Einheitliche Standards für AI-Systeme im FM sind notwendig, um Interoperabilität und Compliance zu gewährleisten.

  • Transparenz: Nutzer müssen vollständig über den Einsatz von AI informiert werden.

Lösungsansätze

  • Governance-Modelle für AI: Einrichtung von Kontrollmechanismen, die sicherstellen, dass AI-Systeme den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

  • Schulungen und Weiterbildung: Mitarbeiterschulungen zur sicheren Anwendung von AI-Systemen.

  • Kooperationen: Zusammenarbeit mit unabhängigen Prüfstellen zur Zertifizierung von AI-Systemen.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Facility Management birgt enormes Potenzial, aber auch Verantwortung.

Die Einhaltung europäischer und nationaler Richtlinien ist unerlässlich, um ethische Standards zu wahren, die Sicherheit zu garantieren und langfristiges Vertrauen bei Kunden und Nutzern zu schaffen. Unternehmen im FM-Bereich, die AI verantwortungsbewusst und rechtskonform implementieren, können sowohl die betriebliche Effizienz steigern als auch als Vorreiter für eine nachhaltige Zukunft agieren.