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Upload von urheberrechtlich geschützten Werken

Facility Management: AI » Grundlagen » Rechtlicher Rahmen » Upload

Der Upload von urheberrechtlich geschützten Werken in KI-Tools im Kontext des Facility Managements

Der Upload von urheberrechtlich geschützten Werken in KI-Tools im Kontext des Facility Managements

Im Facility Management (FM) gewinnen KI-Tools zunehmend an Bedeutung, um Prozesse wie Gebäudeverwaltung, Wartung, Energieeffizienz und Sicherheitsmanagement zu optimieren. Der Upload von Daten oder Dokumenten, die urheberrechtlich geschützt sein könnten, wie etwa Baupläne, Betriebsanleitungen, Verträge oder spezifische Berichte, bringt jedoch rechtliche Herausforderungen mit sich. Diese sind besonders relevant, wenn KI-Systeme diese Inhalte analysieren, speichern oder für die Entwicklung neuer Erkenntnisse nutzen.

Rechtliche Vorgaben für Uploads: Grundlagen für den sicheren Umgang mit KI-Inhalten

KI-Tools werden im FM für vielfältige Zwecke eingesetzt:

  • Dokumentenanalyse: KI-Systeme verarbeiten hochgeladene technische Zeichnungen, Betriebsanleitungen oder rechtliche Dokumente.

  • Datenverarbeitung: Tools analysieren Energieverbrauchsdaten, Belegungspläne oder Sensorinformationen zur Optimierung von Gebäudebetrieb und -wartung.

  • Prozessautomatisierung: KI-Modelle automatisieren die Erstellung von Wartungsplänen oder optimieren Reinigungskonzepte.

Im FM könnten folgende urheberrechtlich geschützte Werke betroffen sein:

  • Baupläne und technische Zeichnungen: Schutz nach § 2 UrhG als Werke der bildenden Kunst oder technische Darstellungen.

  • Berichte und Konzepte: Texte, die durch eine individuelle geistige Schöpfung geschützt sind.

  • Software- und Datenbankinhalte: Z. B. spezifische Datenbanken für Energie- oder Flächenmanagement.

Vervielfältigung und Verarbeitung

Der Upload solcher Inhalte in KI-Tools stellt eine Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und potenziell eine Bearbeitung (§ 23 UrhG) dar. Ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers könnte dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Datenschutzrechtliche Überschneidungen

Zusätzlich zum Urheberrecht müssen oft datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden, insbesondere wenn personenbezogene Daten wie Mitarbeiter- oder Nutzerdaten hochgeladen werden.

Es gibt rechtliche Ausnahmen, die den Upload geschützter Werke unter bestimmten Umständen erlauben:

  • Interne Nutzung: Dokumente können unter Umständen hochgeladen werden, wenn dies rein intern und ohne Weiterverarbeitung geschieht.

  • Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG): Wenn die Inhalte rechtmäßig zugänglich sind (z. B. durch eine Lizenz) und die Analyse nicht kommerziellen Zwecken dient.

  • Verwendung für technische Forschung: KI-gestützte Forschung zur Verbesserung von FM-Prozessen könnte unter die Schrankenregelungen für Bildung und Forschung (§§ 60a–60c UrhG) fallen.

Für Facility-Manager und Unternehmen

  • Direkte Haftung: Wenn ein Facility-Manager geschützte Inhalte ohne Genehmigung hochlädt, kann das Unternehmen für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden.

  • Schadensersatzforderungen: Urheber können Lizenzgebühren oder Schadensersatz verlangen, wenn geschützte Werke ohne Zustimmung genutzt werden.

  • Reputationsrisiken: Rechtsverstöße können das Vertrauen von Kunden oder Partnern beeinträchtigen.

Für KI-Anbieter

  • Mitverantwortung: KI-Tools, die Inhalte speichern oder weiterverarbeiten, können in Haftung genommen werden, wenn geschützte Werke unrechtmäßig genutzt werden.

  • Verstoß gegen EU-Vorgaben: Die EU-Urheberrechtsrichtlinie verpflichtet Anbieter zu proaktiven Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen.

Schutzmaßnahmen für Unternehmen im Facility Management

Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen im FM-Bereich klare Strategien entwickeln:

Für den Upload

  • Rechteklärung: Vor dem Upload sollte geprüft werden, ob die hochzuladenden Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und ob eine Genehmigung vorliegt.

  • Eigene Inhalte: Nach Möglichkeit sollten Unternehmen eigene Dokumente oder Werke verwenden.

  • Freie Lizenzen: Inhalte mit Creative-Commons-Lizenzen oder solche, die ausdrücklich für KI-Tools freigegeben wurden, sind rechtlich unproblematisch.

Für den Einsatz von KI-Tools

  • Nutzungsbedingungen: Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Tools keine unbefugte Verarbeitung oder Speicherung der hochgeladenen Inhalte vornehmen.

  • Datenrichtlinien: Interne Richtlinien sollten den Umgang mit sensiblen oder geschützten Daten regeln.

  • Vertragsgestaltung: Verträge mit externen Dienstleistern sollten den rechtssicheren Umgang mit geschützten Inhalten klar regeln.

Für Facility-Manager

  • Verantwortung bewusst machen: Facility-Manager sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein und diese bei der Nutzung von KI-Tools berücksichtigen.

  • Schulungen und Sensibilisierung: Mitarbeiter sollten geschult werden, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu erkennen und rechtssicher zu handeln.

Für Unternehmen

  • KI-Richtlinien: Unternehmen sollten klare interne Richtlinien für den Einsatz von KI-Tools und den Upload von Daten entwickeln.

  • Technische Maßnahmen: Tools sollten so konfiguriert werden, dass keine unbefugte Speicherung oder Weitergabe geschützter Inhalte erfolgt.

Für Anbieter von KI-Tools

  • Transparenz: Anbieter sollten klar kommunizieren, wie hochgeladene Inhalte verarbeitet werden.

  • Content-Filter: Automatisierte Systeme können urheberrechtlich geschützte Inhalte erkennen und blockieren.

Der Upload urheberrechtlich geschützter Werke in KI-Tools ist im Facility Management ein sensibler Bereich, da viele verwendete Dokumente und Inhalte durch das Urheberrecht geschützt sein können.

Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, ob hochgeladene Inhalte rechtlich geschützt sind, und geeignete Maßnahmen ergreifen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Eine Kombination aus Rechteklärung, internen Richtlinien und der Nutzung geeigneter KI-Tools kann dazu beitragen, Innovationen im FM zu fördern und gleichzeitig die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten.