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Verbotene Emotionserkennung im Arbeitsumfeld und ihre Bedeutung für Gebäude

Facility Management: AI » Grundlagen » Rechtlicher Rahmen » Emotionserkennung am Arbeitsplatz

Rechtliche Definition

Ein Emotionserkennungssystem ist nach der KI-Verordnung ein KI-System, das Emotionen oder Absichten natürlicher Personen anhand biometrischer Daten identifiziert oder ableitet. Dazu können Gesichtsbilder, Stimme, Körperbewegungen oder andere körperliche beziehungsweise verhaltensbezogene Merkmale herangezogen werden. Nicht jede Kameraanalyse oder akustische Erkennung ist automatisch Emotionserkennung; entscheidend sind Datenbasis, Zweck und tatsächlich abgeleitete Aussage.

Verbotene Emotionserkennung im Gebäudebetrieb einordnen

Grundsätzlich verboten

Das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von KI zur Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind eng begrenzte Anwendungen aus medizinischen oder sicherheitsbezogenen Gründen. Die einschlägigen Verbote gelten bereits seit dem 2. Februar 2025. Ein Hinweis an Beschäftigte oder deren Zustimmung macht eine verbotene Anwendung nicht automatisch zulässig.

Anwendungsfall

Mögliche Einordnung

Erforderliche Reaktion

Ableitung von Stimmung aus Gesichtern

Emotionserkennung

Im Arbeitsumfeld grundsätzlich ausschließen

Bewertung von Stress aus Stimme

Emotionserkennung möglich

Funktion und Datenbasis detailliert prüfen

Personenzählung ohne Identifikation

Keine automatische Emotionserkennung

Datenschutz und Zweckbindung prüfen

Sturzerkennung

Sicherheitsanwendung möglich

Erforderlichkeit und Fehlalarme bewerten

Aggressionserkennung

Einzelfallabhängig

Prüfen, ob Emotionen aus Biometrie abgeleitet werden

Müdigkeitswarnung

Medizin- oder Sicherheitsbezug möglich

Engen Zweck und Rechtsgrundlage dokumentieren

Kundenzufriedenheitsanalyse per Kamera

Emotionserkennung möglich

Nicht im Arbeitsumfeld einsetzen

Aktivierung durch Softwareupdate

Funktionsänderung

Change-Control und erneute Freigabe

Risikofelder im Facility Management

Berührungspunkte können bei Videoüberwachung, Empfangssystemen, Sprachassistenten, Service-Centern, Wearables, Fahrerüberwachung oder Sicherheitslösungen entstehen. Kritisch sind Aussagen wie „Stress erkannt“, „aggressives Verhalten“, „Unzufriedenheit“, „Aufmerksamkeit“ oder „emotionale Belastung“, wenn sie aus biometrischen Daten abgeleitet werden. Marketingbegriffe des Herstellers reichen für die Bewertung nicht aus. Die tatsächliche Funktionsbeschreibung, Trainingsziele und Ausgabekategorien müssen geprüft werden.

Zulässige Abgrenzungen

Reine Personenzählung, Sturzerkennung, Rauchdetektion oder die Erkennung eines Hilferufs sind nicht allein deshalb Emotionserkennung, weil Personen beobachtet werden. Auch hier gelten jedoch Datenschutz, Mitbestimmung, Arbeitsrecht und Anforderungen an Sicherheit und Verhältnismäßigkeit. Die Ausnahme für Sicherheitsgründe darf nicht pauschal auf Komfort-, Leistungs- oder Verhaltensanalysen übertragen werden. Sie ist anhand des konkreten Schutzzwecks eng zu prüfen und zu dokumentieren.

Beschaffung kontrollieren

Ausschreibungen für Kameras, Zutritt, Empfang, Telefonie und Wearables sollten eine verbindliche Erklärung zu Emotionserkennungsfunktionen verlangen. Nicht benötigte Funktionen sind technisch zu deaktivieren und dürfen durch Updates nicht unbemerkt aktiviert werden. Zur Abnahme gehören Funktionsprüfung, Datenflussanalyse und Kontrolle der Administrationsoberflächen. Verträge müssen Informationspflichten bei Änderungen sowie ein Recht zur sofortigen Aussetzung problematischer Funktionen enthalten.