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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

EU Data Act für vernetzte Gebäude, technische Anlagen und KI-Anwendungen

Facility Management: AI » Grundlagen » Rechtlicher Rahmen » EU Data Act

Gebäudedaten als Betriebsressource

Vernetzte Heizungs-, Kälte-, Lüftungs-, Aufzugs-, Zutritts-, Energie- und Sensorsysteme erzeugen große Datenmengen. Diese Daten sind Grundlage für KI-Analysen, Predictive Maintenance und Betriebsoptimierung. In der Praxis verbleiben sie jedoch häufig in Herstellerportalen oder proprietären Clouds. Der EU Data Act soll Nutzern vernetzter Produkte einen besseren Zugang zu den bei der Nutzung erzeugten Daten ermöglichen und den Wettbewerb bei datenbasierten Folge- und Wartungsleistungen stärken.

EU Data Act und Gebäudedaten strukturiert einordnen

Rechte der Nutzer

Nutzer können natürliche oder juristische Personen sein, die ein vernetztes Produkt besitzen, mieten oder leasen. Je nach Vertrags- und Nutzungskonstellation kann dies ein Eigentümer, Mieter, Betreiber oder FM-Dienstleister sein. Der Zugang betrifft insbesondere verfügbare Rohdaten und vorverarbeitete Daten einschließlich relevanter Metadaten. Stark angereicherte oder abgeleitete Erkenntnisse sind nicht automatisch umfasst. Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen gelten weiterhin.

Daten an Dienstleister geben

Der Nutzer kann verlangen, dass Daten an einen von ihm ausgewählten Dritten bereitgestellt werden. Dadurch können unabhängige Wartungsunternehmen, Energieberater oder KI-Anbieter Daten aus technischen Anlagen auswerten, ohne vollständig vom Herstellerportal abhängig zu sein. Verträge müssen festlegen, wer Nutzer und Dateninhaber ist, welche Daten erzeugt werden, in welchem Format sie verfügbar sind und unter welchen Bedingungen eine Weitergabe erfolgt.

Wechsel von Cloud-Diensten

Der Data Act enthält außerdem Anforderungen an den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten. Cloud- und Edge-Anbieter müssen Wechsel und Interoperabilität unterstützen. Für das Facility Management betrifft dies CAFM-Plattformen, IoT-Clouds, Analyseumgebungen und KI-Dienste. Eingabe-, Ausgabe- und Metadaten müssen in einer nutzbaren Form übertragbar sein. Damit wird die Exit-Strategie von einer freiwilligen Anbieterleistung zu einem wesentlichen Bestandteil der Beschaffung.

Frühzeitig vertraglich sichern

Der Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Die besondere Verpflichtung, vernetzte Produkte und verbundene Dienste so zu gestalten, dass Produktdaten grundsätzlich direkt und einfach zugänglich sind, gilt für Produkte, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden. Ausschreibungen sollten deshalb Datenarten, Formate, Frequenzen, Schnittstellen, Kosten, Nutzungsrechte, Weitergabe und Exit bereits heute eindeutig regeln.

FM-Gegenstand

Relevante Daten

Vertragliche Festlegung

RLT- und Kälteanlagen

Temperaturen, Drücke, Laufzeiten und Störungen

Echtzeitzugang und Exportformat

Aufzüge

Fahrten, Fehlercodes und Zustände

Zugang für unabhängige Instandhaltung

Energiezähler

Verbräuche, Lastgänge und Messqualität

Granularität und Übertragungsintervall

Zutrittssysteme

Ereignisse und Systemzustände

Datenschutzgerechte Nutzungsgrenzen

IoT-Sensoren

Belegung, Klima und Bewegung

Eigentum, Nutzerrolle und Metadaten

Reinigungsrobotik

Fahrwege, Betriebsstunden und Fehler

Zugriff für Betreiber und Dienstleister

CAFM-Cloud

Stammdaten, Tickets und Historien

Vollständiger maschinenlesbarer Export

KI-Plattform

Eingaben, Ausgaben und Protokolle

Portabilität und Wechselunterstützung

Herstellerportal

Anlagen- und Diagnosedaten

API, Kosten und Drittweitergabe