Gebäudedaten als Betriebsressource
Vernetzte Heizungs-, Kälte-, Lüftungs-, Aufzugs-, Zutritts-, Energie- und Sensorsysteme erzeugen große Datenmengen. Diese Daten sind Grundlage für KI-Analysen, Predictive Maintenance und Betriebsoptimierung. In der Praxis verbleiben sie jedoch häufig in Herstellerportalen oder proprietären Clouds. Der EU Data Act soll Nutzern vernetzter Produkte einen besseren Zugang zu den bei der Nutzung erzeugten Daten ermöglichen und den Wettbewerb bei datenbasierten Folge- und Wartungsleistungen stärken.
EU Data Act und Gebäudedaten strukturiert einordnen
Rechte der Nutzer
Nutzer können natürliche oder juristische Personen sein, die ein vernetztes Produkt besitzen, mieten oder leasen. Je nach Vertrags- und Nutzungskonstellation kann dies ein Eigentümer, Mieter, Betreiber oder FM-Dienstleister sein. Der Zugang betrifft insbesondere verfügbare Rohdaten und vorverarbeitete Daten einschließlich relevanter Metadaten. Stark angereicherte oder abgeleitete Erkenntnisse sind nicht automatisch umfasst. Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen gelten weiterhin.
Daten an Dienstleister geben
Der Nutzer kann verlangen, dass Daten an einen von ihm ausgewählten Dritten bereitgestellt werden. Dadurch können unabhängige Wartungsunternehmen, Energieberater oder KI-Anbieter Daten aus technischen Anlagen auswerten, ohne vollständig vom Herstellerportal abhängig zu sein. Verträge müssen festlegen, wer Nutzer und Dateninhaber ist, welche Daten erzeugt werden, in welchem Format sie verfügbar sind und unter welchen Bedingungen eine Weitergabe erfolgt.
Wechsel von Cloud-Diensten
Der Data Act enthält außerdem Anforderungen an den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten. Cloud- und Edge-Anbieter müssen Wechsel und Interoperabilität unterstützen. Für das Facility Management betrifft dies CAFM-Plattformen, IoT-Clouds, Analyseumgebungen und KI-Dienste. Eingabe-, Ausgabe- und Metadaten müssen in einer nutzbaren Form übertragbar sein. Damit wird die Exit-Strategie von einer freiwilligen Anbieterleistung zu einem wesentlichen Bestandteil der Beschaffung.
Frühzeitig vertraglich sichern
Der Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Die besondere Verpflichtung, vernetzte Produkte und verbundene Dienste so zu gestalten, dass Produktdaten grundsätzlich direkt und einfach zugänglich sind, gilt für Produkte, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden. Ausschreibungen sollten deshalb Datenarten, Formate, Frequenzen, Schnittstellen, Kosten, Nutzungsrechte, Weitergabe und Exit bereits heute eindeutig regeln.
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| RLT- und Kälteanlagen | Temperaturen, Drücke, Laufzeiten und Störungen | Echtzeitzugang und Exportformat |
| Aufzüge | Fahrten, Fehlercodes und Zustände | Zugang für unabhängige Instandhaltung |
| Energiezähler | Verbräuche, Lastgänge und Messqualität | Granularität und Übertragungsintervall |
| Zutrittssysteme | Ereignisse und Systemzustände | Datenschutzgerechte Nutzungsgrenzen |
| IoT-Sensoren | Belegung, Klima und Bewegung | Eigentum, Nutzerrolle und Metadaten |
| Reinigungsrobotik | Fahrwege, Betriebsstunden und Fehler | Zugriff für Betreiber und Dienstleister |
| CAFM-Cloud | Stammdaten, Tickets und Historien | Vollständiger maschinenlesbarer Export |
| KI-Plattform | Eingaben, Ausgaben und Protokolle | Portabilität und Wechselunterstützung |
| Herstellerportal | Anlagen- und Diagnosedaten | API, Kosten und Drittweitergabe |