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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Transparenzpflichten für Service Desk, Chatbots und KI-generierte Inhalte

Facility Management: AI » Grundlagen » Rechtlicher Rahmen » KI-Transparenz

KI erkennbar machen

Menschen müssen grundsätzlich erkennen können, dass sie unmittelbar mit einem KI-System kommunizieren, sofern dies nicht bereits offensichtlich ist. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung klar und unterscheidbar erfolgen. Er darf nicht in langen Datenschutztexten verborgen werden. Die Transparenzpflichten der KI-Verordnung gelten unabhängig davon, ob eine Anwendung als Chatbot, Assistent, digitaler Concierge oder automatisierter Service bezeichnet wird.

Service Desk und Chatbots mit KI-Transparenz steuern

Service Desk und Nutzerportale

Ein KI-gestützter Service Desk sollte zu Beginn erklären, dass Antworten automatisiert erzeugt werden, welche Aufgaben das System übernimmt und wo seine Grenzen liegen. Nutzer benötigen einen klaren Weg zu einer natürlichen Person. Für Notfälle, Personengefährdungen und sicherheitsrelevante Störungen muss eine direkte alternative Meldemöglichkeit bestehen. Die KI darf nicht den Eindruck erwecken, dass eine fachliche Prüfung erfolgt ist, wenn tatsächlich nur eine automatische Klassifizierung vorliegt.

Kommunikationskanal

Erforderliche Transparenz

Menschliche Alternative

Web-Chatbot

KI-Hinweis beim Start

Übergabe an Mitarbeitende

Service-Desk-Portal

Kennzeichnung automatischer Vorschläge

Manuelle Ticketprüfung

Telefonassistent

Gesprochener Hinweis

Direkte Tasten- oder Sprachwahl

E-Mail-Antwort

Kennzeichnung automatisierter Bearbeitung

Persönlicher Ansprechpartner

Digital Signage

Sichtbarer Hinweis bei generierten Inhalten

Kontakt- oder Informationsstelle

Nutzer-App

Hinweis vor automatisierter Bewertung

Korrektur- und Beschwerdefunktion

Öffentlicher Fachtext

Prüfung auf Kennzeichnungspflicht

Redaktionelle Verantwortung

Generierte Medien und Texte

Für Deepfakes und bestimmte KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte bestehen besondere Offenlegungspflichten. Auch Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, können kennzeichnungspflichtig sein. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine wirksame menschliche Prüfung stattgefunden hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Verständlich und barrierefrei

Transparenzhinweise müssen zur jeweiligen Zielgruppe und zum Kommunikationskanal passen. Ein kurzer gesprochener Hinweis ist für eine Telefonlösung geeigneter als ein umfangreicher Bildschirmtext. Hinweise müssen barrierefrei, sprachlich verständlich und bei Bedarf mehrsprachig bereitgestellt werden. Nutzer sollten außerdem erfahren, wie sie eine automatisierte Entscheidung korrigieren lassen, eine Beschwerde einreichen oder die weitere Verarbeitung ihrer Angaben klären können.

Nachweisbare Umsetzung

Für jeden Kommunikationskanal werden freigegebene Hinweisbausteine, Eskalationswege und Verantwortlichkeiten hinterlegt. Änderungen an Texten, Stimmen oder Benutzeroberflächen sind zu versionieren. Testnutzer sollten prüfen, ob der KI-Einsatz tatsächlich erkannt wird und der Wechsel zu menschlicher Unterstützung funktioniert. Beschwerden, Abbrüche und fehlgeleitete Notfallmeldungen liefern wichtige Hinweise auf eine unzureichende Transparenz.