| Zielbild und Auftrag klären | Betriebliche Ziele, zulässige Einsatzbereiche und Entscheidungsgrenzen gemeinsam mit der Leitung bestimmen. Den erwarteten Beitrag zur Betriebsfähigkeit und die nicht verhandelbaren Anforderungen festhalten. Zuständige Auftraggeber, fachliche Verantwortliche und notwendige Ressourcen benennen. | Abgestimmter Arbeitsauftrag mit Geltungsbereich, Zielen und dokumentierten Entscheidungsrechten. |
| Anwendungsbedarf bewerten | Vorschläge anhand des betrieblichen Problems, verfügbarer Daten und einer Lösung ohne künstliche Intelligenz prüfen. Nutzenannahmen von belegten Ergebnissen trennen. Fehlende Voraussetzungen sichtbar machen und Doppelentwicklungen innerhalb der Betreiberorganisation vermeiden. | Vergleichbare Entscheidungsvorlagen mit Ausgangslage, Alternativen, Voraussetzungen und Nutzenannahmen. |
| Vorhaben priorisieren | Anwendungen nach Nutzen, Aufwand, Unsicherheit, Betriebsrelevanz und Abhängigkeiten ordnen. Begrenzte Fach- und Betriebskapazitäten berücksichtigen. Start, Fortsetzung, Zurückstellung oder Beendigung der zuständigen Leitung zur Entscheidung vorlegen. | Priorisierter Anwendungsbestand mit begründeten Entscheidungen und zugeordneten Verantwortlichen. |
| Organisation arbeitsfähig machen | Aufgaben für Produktverantwortung, Umsetzung, fachliche Aufsicht, Governance und technischen Betrieb zuordnen. Vertretung und Eskalation abstimmen. Kompetenzlücken erfassen und mit den Fachstellen passende Lern- und Unterstützungsmaßnahmen planen. | Aufgabenverteilung mit tragfähigen Schnittstellen, Vertretungen und rollenbezogenen Lernmaßnahmen. |
| Investitionen und Abhängigkeiten steuern | Lebenszykluskosten einschließlich Datenaufbereitung, menschlicher Prüfung, Modellnutzung, Betrieb und Ausstieg zusammenführen. Eigenleistung und Bezug externer Leistungen bewerten. Anbieterabhängigkeiten sowie fehlende Austauschmöglichkeiten als Entscheidungskriterien behandeln. | Belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Kostenannahmen, Beschaffungsbedarf und Ausstiegsoptionen. |
| Freigaben und Übergaben koordinieren | Erforderliche Nachweise vor Erprobung und Nutzung einfordern. Verantwortliche für fachliche Abnahme, Risikoentscheidung und Betrieb benennen. Offene Punkte nachhalten und eine Übernahme ohne geklärte Betreuung oder Ersatzprozess verhindern. | Nachvollziehbare Freigabeentscheidungen und dokumentierte Übergabe in eine verantwortete Betriebsorganisation. |
| Nutzen und Grenzen nachhalten | Erreichte Wirkung mit dem Ausgangszustand vergleichen. Rückmeldungen, Qualitätsabweichungen, tatsächliche Prüfaufwände und Folgekosten zusammenführen. Nachsteuerung veranlassen, wenn die Anwendung zwar genutzt wird, ihren vereinbarten Beitrag aber nicht erbringt. | Regelmäßige Nutzenbewertung mit Maßnahmen, Entscheidungsbedarf und transparenten Bewertungsgrenzen. |
| Änderung und Beendigung steuern | Bei geänderten Modellen, Zwecken, Anbietern oder Betriebsbedingungen eine Neubewertung anstoßen. Für Stilllegungen Daten, Nachweise, Berechtigungen und Ersatzprozesse klären. Erkenntnisse aus abgebrochenen oder ersetzten Anwendungen in neue Entscheidungen übernehmen. | Geordnete Änderungs- und Beendigungsentscheidungen ohne ungeregelte Restnutzung oder verwaiste Verantwortlichkeiten. |