Die ausbildende Fachperson wählt eine Aufgabe aus dem vorgesehenen Ausbildungsablauf und beschreibt die zu entwickelnde Fähigkeit. Auszubildende können beispielsweise eine Störungsmeldung strukturieren, eine Arbeitsanweisung auf Verständlichkeit prüfen oder einen einfachen Wartungsvorschlag fachlich hinterfragen. Dabei wird ausdrücklich unterschieden, ob künstliche Intelligenz den fachlichen Lernprozess unterstützt oder selbst Gegenstand der Qualifizierung ist. Beide Zwecke verlangen passende Aufgaben. Die Anwendung soll das Erlernen grundlegender Zusammenhänge ergänzen; sie darf nicht dazu führen, dass notwendige eigene Beobachtungen und fachliche Arbeitsschritte dauerhaft entfallen.
Betreute Ausbildungspraxis zur Entwicklung von KI-Kompetenzen
Die Aufgabe wird mit geeigneten Übungsdaten in einer freigegebenen Umgebung bearbeitet. Reale Personaldaten, vertrauliche Vertragsunterlagen oder unmittelbare Eingriffe in betriebene Anlagen sind für erste Übungen regelmäßig entbehrlich. Die Betreuung legt fest, welche Funktionen genutzt werden dürfen und welche Ergebnisse außerhalb der Übung keine Wirkung entfalten. Minderjährige benötigen ihrem Entwicklungsstand entsprechende Erklärungen und Unterstützung. Nutzungsbedingungen, Datenschutz und betriebliche Vorgaben werden vorab geklärt. Die Lernenden wissen, an wen sie sich bei irritierenden Antworten oder unerwarteten Anforderungen wenden können.
Praxisphase
Sichtbarer Lernbeitrag
Eigene Einschätzung
Fachliche Ausgangsüberlegung formulieren
Unterstützte Bearbeitung
Gezielte Fragen und geeignete Daten wählen
Prüfung
Vorschlag mit Fachgrundlagen vergleichen
Übertragung
Abgewandelte Aufgabe selbstständig erklären
Eigene Überlegungen sichtbar machen
Vor der Nutzung formulieren Auszubildende eine eigene Einschätzung oder beschreiben, welche Information ihnen fehlt. Anschließend vergleichen sie den erzeugten Vorschlag mit geeigneten fachlichen Grundlagen. In der Besprechung erläutern sie, welche Aussagen sie übernommen, verändert oder verworfen haben. So wird erkennbar, ob fachliches Verständnis entsteht. Das bloße Vorlegen eines sprachlich überzeugenden Ergebnisses genügt nicht. Die ausbildende Person stellt Rückfragen und lässt entscheidende Arbeitsschritte praktisch zeigen. Ausgewählte Aufgaben werden zusätzlich ohne die Anwendung bearbeitet, um selbstständiges Verständnis zu beobachten. Der Schwierigkeitsgrad wächst mit der nachgewiesenen Fähigkeit, Ergebnisse selbstständig einzuordnen.
Bewertung fachlich verantworten
Für eine Leistungsbeurteilung werden transparente Kriterien und die tatsächlich erbrachten eigenen Leistungen zugrunde gelegt. Eine automatische Auswertung von Lernverhalten oder Arbeitsergebnissen ist gesondert zu prüfen, wenn sie Bildungswege, Prüfungsergebnisse oder Beschäftigungschancen beeinflusst. Die Benennung als Lernhilfe ändert daran nichts. Zulässige Hilfsmittel werden vor der Aufgabe vereinbart. Fehler aus geschützten Übungssituationen sollen nicht ohne geklärten Zweck in dauerhafte Personalbewertungen einfließen. Auszubildende erhalten verständliche Rückmeldung und Gelegenheit, Missverständnisse zu berichtigen oder einen Lernfortschritt erneut zu zeigen.
Verantwortung schrittweise erweitern
Nach der Übung wird entschieden, welche Tätigkeit unter welchen Bedingungen im Betrieb übernommen werden kann. Bestehende Ausbildungsaufsicht, Fachkundeanforderungen und notwendige Beauftragungen bleiben maßgeblich. Eine erfolgreiche Anwendung künstlicher Intelligenz ersetzt keine erforderliche Qualifikation. Mit zunehmender Erfahrung können Auszubildende neue Fälle vorbereiten, Fehlerbilder sammeln oder verständliche Hilfen für andere Lernende entwickeln. Die Betreuung prüft diese Beiträge vor der weiteren Verwendung. Für die Ausbildungsqualität zählt, ob fachliches Urteilsvermögen, eigenständige Problembearbeitung und der bewusste Umgang mit Unterstützung gemeinsam wachsen.